Bei der Bahn läuft die dritte Tarifrunde mit der EVG. Heute streben beide Seiten einen Abschluss an. Sollten sie scheitern, könnten das bald auch die Fahrgäste zu spüren bekommen.
Seit Tagen ringen die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in dritter Verhandlungsrunde um einen Tarifabschluss für rund 192.000 Beschäftigte. Bis einschließlich Sonntag haben sie sich Zeit gegeben. Steht bis dahin keine Einigung, dürfte der angestrebte Abschluss vor der Bundestagswahl kaum noch zustande kommen. Die EVG hätte damit ein wichtiges Ziel verfehlt. Warnstreiks mit erheblichen Einschränkungen für die Fahrgäste wären zwar noch nicht möglich. Doch das wäre dann nur noch eine Frage von wenigen Wochen.
Ab wann wären Warnstreiks möglich?
Noch bis Ende März läuft der aktuelle Tarifvertrag, bis dahin gilt eine sogenannte Friedenspflicht. Erst ab dem 1. April kann die EVG zu Warnstreiks aufrufen. Selbst wenn heute keine Lösung gefunden wird, bleiben also noch einige Wochen Zeit, um die Einschränkungen für Fahrgäste abzuwenden. Doch ein Scheitern würde auf schwerer lösbare Tariffragen hindeuten. Zudem hat die EVG hat stets betont, dass die Beschäftigten grundsätzlich zu Arbeitskämpfen bereit wären.
Worüber wird verhandelt?
Die EVG ist mit Forderungen nach 7,6 Prozent mehr sowie einem Zusatzgeld von weiteren 2,6 Prozent für Schichtarbeiter in die Tarifrunde gegangen. Ein Teil des Zusatzgeldes soll in freie Tage umwandelbar sein. Angesichts der wirtschaftlichen Krise bei der Bahn will die EVG außerdem eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2027.
Die Bahn hatte bereits beim ersten Treffen ein Angebot mitgebracht und dieses inzwischen nachgebessert. Es sah zu Beginn der laufenden Verhandlungsrunde eine stufenweise Tariferhöhung für Schichtarbeiter von rund 7,9 Prozent inklusive Zusatzgeld vor. Für alle übrigen Beschäftigten würde sich das Entgelt um 4 Prozent erhöhen. Die Laufzeit soll demnach bei 37 Monaten liegen.
Was passiert, wenn heute kein Kompromiss gefunden wird?
Die Zeit bis zur Bundestagswahl am nächsten Sonntag wird knapp – zumal die EVG unter der Woche, unabhängig von der Tarifrunde, noch eine zweitägige Sitzung des Bundesvorstands angesetzt hat. Sollte also tatsächlich keine Einigung zustande kommen, werden Warnstreiks im April zumindest wahrscheinlicher. "Allen muss klar sein, was es bedeutet, wenn wir in den nächsten Tagen keinen Tarifabschluss hinkriegen. Dann ist Arbeitskampf wieder eine Option", hatte EVG-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay vor Beginn der laufenden Runde gesagt.
Denn der Grund, warum die Verhandlungen ursprünglich vorgezogen worden sind – nämlich die Bundestagswahl –, entfiele bei einem Scheitern. Die EVG dürfte dann keinen Anlass mehr sehen, vor Auslaufen der Friedenspflicht Ende März weiterzuverhandeln.
Warum hat es die EVG so eilig? Und wie steht die Bahn dazu?
Die EVG hat schon vor den Verhandlungen aufs Tempo gedrückt – und darum gebeten, die Gespräche vorzuziehen. Grund dafür ist die Sorge, der nächste Bundeskanzler könnte Friedrich Merz heißen. Der CDU-Politiker will Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn trennen – die EVG wehrt sich dagegen und sieht darin keine Lösung für die Probleme des kriselnden Konzerns.
Die Bahn wiederum ist in einer wirtschaftlich und betrieblich desolaten Lage – und setzt auf ein Sanierungsprogramm bis 2027. In diesem Zusammenhang will der bundeseigene Konzern auch Sicherheit bei den Tarifverträgen. In diesem Sinne strebt die Bahn eine verhältnismäßig lange Laufzeit von 37 Monaten für den Vertrag mit der EVG an.
Wie verliefen die Gespräche bisher?
Beide Seiten betonen, dass es bislang konstruktiv zur Sache ging. So hatte die Bahn bereits zum Verhandlungsauftakt ein Angebot mitgebracht und ging im weiteren Verlauf auf zentrale Forderungen der Gewerkschaft ein. Dazu gehört etwa ein Zusatzgeld für Angestellte im Schichtdienst. Außerdem sollen die Ergebnisse der Tarifrunde grundsätzlich auch für die Beschäftigten der schwer angeschlagenen Güterverkehrstochter DB Cargo gelten. Knackpunkte waren zuletzt unter anderem die Forderung nach einer Bonuszahlung für EVG-Mitglieder, die Laufzeit des neuen Tarifvertrags und eine von der Gewerkschaft geforderte Beschäftigungssicherung bis 2027.
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