Der britische Öl- und Erdgaskonzern muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren.
Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab.
2018 hatte die niederländische Umweltschutzorganisation Milieudefensie Shell verklagt. Der Öl- und Erdgaskonzern war damals noch zum Teil ein niederländisches Unternehmen, nun ist es nur noch britisch. Die Kläger machen den Konzern verantwortlich für Klimaschäden durch den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Auch Shell müsse sich an die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens halten.
In erster Instanz gaben die Richter 2021 den Klägern recht. Shell sollte danach seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um netto 45 Prozent senken im Vergleich zu 2019 und "seinen Beitrag leisten im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel". Noch nie zuvor war ein Konzern von einem Richter zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden.
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