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Bundestagswahl: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Unterschriften für kleine Parteien



Kleine Parteien wenden sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie fühlen sich im Zulassungsprozess für die Bundestagswahl benachteiligt. Ändert sich das nun?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die Verpflichtung kleiner Parteien, für die Zulassung zur Bundestagswahl eine bestimmte Zahl an Unterschriften zu sammeln. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) wandte sich an das Gericht. Sie sieht die Rechte auf allgemeine und gleiche Wahl und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt (Az. 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24).

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ÖDP reicht Eilantrag in Karlsruhe ein

Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge jeweils einige hundert bis 2000 Unterschriften sammeln. Gegen diese Pflicht wehrt sich die ÖDP in dem schon 2023 begonnenen Verfahren. Als klar war, dass die Bundestagswahl vorgezogen wird, reichte sie zusätzlich einen Eilantrag ein.

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