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Bundesgerichtshof: Für Bambushecken gibt es keine Höhenbegrenzung



Stand: 28.03.2025 13:21 Uhr

Wird eine Bambushecke zum Baum, wenn sie zu hoch ist? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Es gibt keine Höhenbegrenzung - wenn der Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird.

Von Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

Bambuspflanzen können bis zu 12 Meter hoch werden. Doch nicht jeder freut sich über die exotischen Pflanzen. In Hessen hat eine Bambushecke für großen Ärger zwischen zwei Nachbarn gesorgt: Eine Frau hatte an der Grenze zu ihrem Nachbargrundstück eine Bambushecke gepflanzt. Die wächst mittlerweile fast sieben Meter hoch.

Ihr Nachbar will, dass der Bambus zurückgeschnitten wird. Deshalb hat er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geklagt. Der Bambus habe für ihn eine "erdrückende Wirkung", sagt sein Rechtsanwalt, Peter Wassermann, der ARD-Rechtsredaktion. "Der Grundstücksnachbar, blickt, wenn er aus dem Haus schaut, auf eine Art Bambuswald. Wenn es regnet oder schneit, lasten die Niederschläge zusätzlich auf diesen Blättern, sodass sich diese Bambuspflanzen auf sein Grundstück hinüberneigen."

Hecke oder Baum?

Der Kläger sagt: Der Bambus ist schon gar keine Hecke. Denn für Hecken gebe es eine Begrenzung nach oben. "Eine Hecke ist dadurch gekennzeichnet, dass sie regelmäßig gepflegt wird. Das heißt, sie wird der Höhe nach und an den Seiten beschnitten, es ist kein beliebiger Wildwuchs. Das heißt, sobald eine Anpflanzung eine bestimme Höhe überschreitet, kann sie nicht mehr als Hecke definiert werden", argumentiert Anwalt Wassermann.

Überschreite die Hecke eine bestimmte Höhe, werde sie zum Baum. Und ein Baum muss laut Gesetz einen deutlich größeren Abstand zum Nachbargrundstück einhalten als eine Hecke.

BGH: Hecke hat Abgrenzungs- und Schutzfunktion

Den BGH haben diese Argumente nicht überzeugt. Auch der Bambus könne eine Hecke sein, sagte Bettina Brückner, Vorsitzende des 5. Zivilsenats, heute bei der Urteilsverkündung. Es entspreche allgemeiner Ansicht, dass auch der Bambus eine Hecke bilden könne. "Auf die genaue Art des Gehölzes und die genaue botanische Zuordnung" komme es insoweit nicht an.

Außerdem habe eine Hecke keine Begrenzung nach oben. Eine solche Höhenbegrenzung sei schon nicht in den dafür geltenden Gesetzen vorgesehen. Auch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergebe sich keine Höhenbegrenzung. Danach würden Hecken eher durch ihre Abgrenzungs- und Schutzfunktion definiert.

"Zudem", so Richterin Brückner, "ist es kaum überzeugend, dass eine Hecke zu einem Baum werden soll, sobald sie höher als 3 Meter ist und sich durch einen Rückschnitt auf 3 Meter dann wieder in eine Hecke zurückverwandeln soll."

Untere Instanz muss Abstand prüfen

Doch noch kann sich die Eigentümerin der Bambushecke nicht freuen. Denn der Fall muss noch einmal zurück zur Vorinstanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt. Das muss jetzt prüfen, ob die Bambushecke den vom Gesetz geforderten Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhält. Für eine Hecke, die über zwei Meter hoch ist, sind das in Hessen 75 Zentimeter. Falls der Abstand nicht eingehalten ist, muss die Hecke zurückgeschnitten werden.

Die Regeln zu Mindestabständen und Höhe sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Garteneigentümer sollten deshalb prüfen, welche Regeln in ihrem Bundesland gelten.

Aktenzeichen: V ZR 185/23

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