
Die AfD wird jetzt bundesweit als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Der Partei gefällt das freilich nicht. Sie beauftragt eine Anwaltskanzlei, die sofort eine umfangreiche Abmahnung aufsetzt. Auf 48 Seiten tragen die Rechtsexperten zusammen, was aus ihrer Sicht alles falsch gelaufen sei.
Die AfD wehrt sich rechtlich gegen die Hochstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem" durch den Bundesverfassungsschutz. In einer 48-seitigen Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Höcker wird das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, bis Montag, 8.00 Uhr die Einstufung öffentlich zu korrigieren. "Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen", heißt es darin.
Kritisiert wird unter anderem, dass der Bundesverfassungsschutz in seiner Mitteilung keine Belege für die Einstufung mitliefere. Die Partei hatte sich schon zuvor gegen die Einstufung gewehrt, dass "verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen" den Charakter der AfD prägten und sie "von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht" werde, heißt es in dem Schreiben.
Weiter wird betont, dass sich die Partei vielmehr ausdrücklich zu dem Volksbegriff des Artikels 116 Grundgesetz bekenne. Darin heißt es: "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Kritisiert wird zudem, dass einzelne Medien vorab Informationen erhielten, den Medien keine entlastenden Informationen mitgeteilt worden seien und die erfolgte Einstufung kurz vor dem Regierungswechsel auch in die Vorwahlkampf-Phase für die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen eingreife. Die nächsten Wahlen auf kommunaler Ebene stehen allerdings erst Mitte September an. Dann werden in Nordrhein-Westfalen unter anderem Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Die nächsten planmäßigen Landtagswahlen finden erst am 8. März 2026 in Baden-Württemberg statt.
Das Bundesamt hatte seine Einschätzung mit der "die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei" begründet. Kanzler Olaf Scholz hatte darauf verwiesen, dass die AfD bisher alle Klagen gegen frühere Einstufung durch Verfassungsschutzbehörden verloren habe.