Gzuz füllt Konzerthallen und Gerichtsakten gleichermaßen: Nach einem Zwischenfall auf St. Pauli droht dem Rapper wieder einmal Ärger mit der Justiz.
Schon wieder gerät Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Gzuz, ins Visier der Justiz. Der 36-jährige Rapper der 187 Strassenbande, ist berüchtigt für seine Eskapaden auf und abseits der Bühne. Nun könnte er bald wieder hinter Gittern landen. Der Vorwurf: Drogenbesitz und Beamtenbeleidigung – ein gefährlicher Cocktail, vor allem für jemanden auf Bewährung.
Der Vorfall, der jetzt zur Anklage führte, ereignete sich am 22. März auf dem Beatles-Platz in Hamburg unweit der Reeperbahn, einem Brennpunkt, der von den Behörden als "gefährlicher Ort" eingestuft wird. Dort dürfen Einsatzkräfte auch ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren. Bei der Durchsuchung von Gzuz fanden sie ein Plastikröhrchen mit weißem Pulver – mutmaßlich ein Rauschmittel.
Die Stimmung kippte rasch. Laut Polizeibericht soll der Rapper lautstark protestiert haben. Einer der Beamten musste sich den Satz anhören: "Halt die Fresse." Der Umgangston, den Gzuz auf der Bühne kultiviert, fand auch hier seinen Weg in die Realität. Privat ist Gzuz Vater von drei Kindern, seine Konzerte sind ausverkauft, seine Musik erreicht Millionen. Doch neben dem Ruhm steht eine Vielzahl strafrechtlicher Auseinandersetzungen – und jetzt wird die Akte noch dicker.
Gzuz, ein Mann im ständigen Clinch mit dem Gesetz
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat jetzt offiziell Anklage wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Beleidigung erhoben. Für Gzuz kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Nach einer früheren Verurteilung – unter anderem wegen Körperverletzung und illegalem Waffenbesitz – war er im Jahr 2023 nach zwölfeinhalb Monaten Haft und 414.000 Euro Geldstrafe vorzeitig entlassen worden. Allerdings unter der Auflage einer sogenannten "Restbewährung". Sollte es erneut zu einer Verurteilung kommen, droht der Widerruf und das könnte jetzt passieren.