2 weeks ago

Kandidatur für die CDU: Haldenwang lässt Arbeit als Verfassungsschutz-Chef ruhen



Geheimdienstchef Haldenwang will in den Bundestag. Bei der vorgezogenen Wahl im Februar tritt er für die CDU an. Da sich das nicht mit seinem Amt als Verfassungsschutzpräsident verträgt, übernehmen seine Stellvertreter diese Funktion. Faeser lässt offen, ob sie vor der Wahl einen Nachfolger bestimmt.

Thomas Haldenwang arbeitet nicht mehr als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Mitglieder des Innenausschusses nach Angaben eines Sprechers darüber informiert, "dass Herr Haldenwang aufgrund seiner angekündigten Kandidatur für den Deutschen Bundestag ab sofort die Amtsgeschäfte als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht mehr wahrnimmt". Der Inlandsgeheimdienst soll den Angaben zufolge zunächst durch seine beiden Vizepräsidenten, Sinan Selen und Silke Willems, geleitet werden.

"Das bisherige Amt des BfV-Präsidenten gilt es klar zu trennen von einer Kandidatur für den Deutschen Bundestag", sagte Faesers Sprecher. Haldenwang habe das Bundesamt aus Sicht von Faeser umsichtig geführt und angesichts der erheblich verschärften Bedrohungslagen durch islamistischen Terrorismus, durch die russische Aggression sowie durch Rechts- und Linksextremismus eine wichtige und erfolgreiche Arbeit geleistet.

Haldenwang hatte Faeser Anfang der Woche über seine geplante Kandidatur für die CDU in seiner Heimatstadt Wuppertal informiert. Die beiden nahmen am Montagabend gemeinsam an einer Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums in Berlin teil.

Faeser lässt Neubesetzung offen

Für viele CDU-Bundestagsabgeordnete kam die Ankündigung des 64-Jährigen überraschend. Dass Haldenwang dem Ruhestand entgegenstrebt, war zwar in Berlin schon seit Monaten ein offenes Geheimnis. Über den Wunsch nach einem Mandat ließ er aber nichts verlauten. Dass er seine Kandidatur nun schon vor dem Ausscheiden aus dem Amt angekündigt hat, liegt wohl an dem vorgezogenen Termin der Bundestagswahl, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nun bereits am 23. Februar stattfinden soll.

Zu Haldenwangs Nachfolge an der Spitze des Bundesamtes machte Faeser nach Angaben von Mitgliedern des Innenausschusses keine Angaben. Es ist fraglich, ob die Benennung eines Nachfolgers beziehungsweise einer Nachfolgerin kurz vor der geplanten Neuwahl des Bundestages noch sinnvoll wäre.

Haldenwang war nach dem Ausscheiden von Hans-Georg Maaßen 2018 von Faesers Vorgänger im Amt, Horst Seehofer von der CSU, zum Chef der Behörde gemacht worden. Auch Maaßen war früher Mitglied der CDU. Nachdem er in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, kam es jedoch allmählich zu einer Entfremdung zwischen ihm und der Partei. Heute ist Maaßen Vorsitzender der rechtskonservativen Kleinpartei Werteunion. Bei den Landtagswahlen in Brandenburg erlangte die Werteunion knapp 0,3 Prozent der Stimmen. Maaßen sagte hinterher, das sei absehbar gewesen. Das Ziel sei, 2025 "mit deutlich mehr als 5 Prozent" in den Bundestag einzuziehen.

Zeitplan für Bewertung der AfD durcheinander

Haldenwang legt Wert darauf, dass ihn mit Maaßen sowohl politisch als auch von der Persönlichkeit her nichts verbindet. Auf die ständigen Fragen nach seinem Amtsvorgänger reagierte er zu Beginn seiner Amtszeit als Leiter des Verfassungsschutzes erst mit Humor, später zusehends genervt.

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Und noch ein Zeitplan ist durch die vorgezogene Neuwahl jetzt durcheinander geraten. Die von Haldenwang noch für dieses Jahr angekündigte Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz soll nun erst nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Mit seinem Ausscheiden hat das aber nichts zu tun. Aus Sicherheitskreisen heißt es vielmehr, im Umfeld von Wahlen sei Zurückhaltung geboten. Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde aber fortgesetzt.

Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

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