Am Sonntag findet die Bundestagswahl statt. Bei der Abstimmung sollten Wähler darauf achten, keinen Fauxpas zu begehen. Die wichtigsten Regeln im kleinen Einmaleins des Wählens.
In wenigen Tagen findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wer nicht per Briefwahl gewählt hat, wird zur Stimmabgabe in das zugewiesene Wahllokal gebeten. Unter den Wahlberechtigten sind auch rund 2,3 Millionen junge Menschen, die erstmals abstimmen können. Wie die Wahl abläuft, was erlaubt ist – und was nicht – lesen Sie hier:
Wann genau wird bei der Bundestagswahl gewählt?
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar, statt. Die Wahllokale sind von morgens um acht bis abends um 18 Uhr geöffnet. Nach Schließung der Wahllokale werden die ersten Prognosen zum Ergebnis veröffentlicht. Der Bundestag muss dann bis zum 30. Tag nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten, also spätestens am 25. März.
Was sind die fünf Grundsätze des Wahlrechts?
Die Wahl muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen. Das heißt: Alle dürfen wählen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Abgeordneten werden direkt gewählt und nicht etwa über Wahlmänner wie in den USA. Jeder und jede darf selbst über die eigene Wahl entscheiden, jede Stimme zählt gleich viel und die Wahl ist anonym. Eine Wahlpflicht besteht nicht. Wahlberechtigte haben also auch das Recht, nicht zur Wahl zu gehen.
Wie wird gewählt?
Über die Erststimme, links auf dem Wahlzettel zu finden, wird der Kandidat oder die Kandidatin gewählt, der oder die den eigenen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Mit der Zweitstimme, rechts auf dem Wahlzettel, werden die Landeslisten der Parteien gewählt. Dieses Ergebnis entscheidet letztlich darüber, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken darf.
Was ist bei der Abstimmung erlaubt?
Der Wille des Wählers oder der Wählerin muss zweifelsfrei erkennbar sein – ist er das nicht, ist die Stimme ungültig. Erlaubt sind neben Kreuzen in der Regel auch Haken oder Punkte. Die Kennzeichnung kann auch neben dem dafür vorgesehenen Kreis erfolgen, sofern die Zuordnung klar ist. Auch das Ausmalen des Kreises ist in der Regel erlaubt. Im Zweifel entscheidet der jeweilige Wahlvorstand über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimme.
Wann ist meine Stimme ungültig?
Nicht erlaubt sind Smileys und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf dem Wahlzettel. Außerdem wird die Stimme ungültig, wenn der Zettel Zusätze oder Vorbehalte enthält, wenn also eigene schriftliche Anmerkungen oder Erläuterungen gemacht werden. Ebenfalls nicht erlaubt ist alles, was Rückschlüsse auf die Identität des Wählers oder der Wählerin erlaubt. Selfies und Videoaufnahmen in der Wahlkabine sind verboten.
Was benötige ich für die Wahl?
Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, steht in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten geschickt bekommen haben. Meist handelt es sich um Kindergärten, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen, die zu Wahllokalen umfunktioniert werden. Die Wahlbenachrichtigung sollte mit ins Wahllokal genommen werden, zudem wird ein Ausweis benötigt, also Personalausweis oder Reisepass.
Und wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?
Dann können Sie trotzdem wählen – in jedem Fall muss er oder sie sich aber ausweisen können. Wer wegen der verlorenen Benachrichtigung nicht mehr weiß, welches Wahllokal das richtige ist, kann im Internet nachsehen: Dazu müssen der Wahllokalfinder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde oder die Seite des Landeswahlleiters aufgerufen und die eigene Adresse eingegeben werden.
Was mache ich, wenn ich Hilfe oder Betreuung benötige?
Das Wahlrecht ist inklusiv. Das heißt, auch Menschen mit Behinderung und auf Betreuung Angewiesene dürfen wählen. Er oder sie darf sich dann beim Ausfüllen der Stimmzettel helfen lassen, auch in der Wahlkabine. Wer hilft und dadurch die Wahlentscheidung erfährt, muss diese aber geheim halten. Eine stellvertretende Stimmabgabe ist nicht erlaubt.